Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schilderkontor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 12679
EUID
DER2809.HRB12679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 11/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.05.2024
Fristende Stellungnahme
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Rad- und Wanderwegbeschilderung sowie Herstellung und Vertrieb von Schildern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schilderkontor GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679, ist eröffnet. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Franz-Josef Vogt. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, sofern Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schilderkontor GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679, wird vom Amtsgericht Paderborn (Aktenzeichen: 2 IN 11/19) durchgeführt. Der Geschäftsführer Franz-Josef Vogt vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Im Verfahrensverlauf wurden nach…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schilderkontor GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679, wird vom Amtsgericht Paderborn (Aktenzeichen: 2 IN 11/19) durchgeführt. Der Geschäftsführer Franz-Josef Vogt vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 21.05.2024. Später wurde das Verfahren in die Phase der Schlussverteilung geführt. Der Insolvenzverwalter hat der Schlussverteilung zugestimmt, und die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 19.10.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag des Verwalters, dem Schlussverzeichnis der Forderungen sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung lagen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schilderkontor GmbH in Paderborn wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 11/19 durchgeführt. Im ersten Schritt wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 21.05.2024 festgelegt wurde. Später stimmte das Gericht d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schilderkontor GmbH in Paderborn wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 11/19 durchgeführt. Im ersten Schritt wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 21.05.2024 festgelegt wurde. Später stimmte das Gericht der vom Insolvenzverwalter beantragten Schlussverteilung zu. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 87.230,16 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Insolvenzgläubiger insgesamt 461.831,20 EUR betragen. Das Verfahren ist somit in der Phase der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 11/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679 eingetragenen Schilderkontor GmbH, Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef Vogt, Remmert 12, 33178 …
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 11/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679 eingetragenen Schilderkontor GmbH, Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef Vogt, Remmert 12, 33178 Borchen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 11/19
Amtsgericht Paderborn, 07.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 11/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679 eingetragenen Schilderkontor GmbH, Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef Vogt, Remmert 12, 33178 Borchen…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 11/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679 eingetragenen Schilderkontor GmbH, Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef Vogt, Remmert 12, 33178 Borchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stellmach & Bröckers, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 11/19
Amtsgericht Paderborn, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 11/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679 eingetragenen Schilderkontor GmbH, Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef Vogt, Remmert 12, 33178 …
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 11/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12679 eingetragenen Schilderkontor GmbH, Greifswalder Str. 9, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Josef Vogt, Remmert 12, 33178 Borchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 461.831,20 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 87.230,16 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 11/19
Amtsgericht Paderborn, 25.08.2026
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