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Insolvenzprofil
Msallam, Ala'a Sabrina
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rochusstraße 118-120, 53123 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRA 9913
EUID
DER3201.HRA9913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 115/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2026 , 10:03 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 10:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2026
Berichtstermin
15.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
07.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 28.05.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frau Ala'a Sabrina Msallam, Inhaberin der Schwanen Apotheke, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Thorsten Kapitza bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt, wobei Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ala'a Sabrina Msallam ist am 01.09.2026 um 10:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 27.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Im Vorfeld waren bereits am 28.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Thorsten K…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ala'a Sabrina Msallam ist am 01.09.2026 um 10:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 27.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Im Vorfeld waren bereits am 28.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Thorsten Kapitza zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Thorsten Kapitza auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 15.10.2026 angesetzt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 07.12.2026 ist. Zudem ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig angesehen worden; die Schuldnerin erlangt diese, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ala'a Sabrina Msallam ist am 01.09.2026 um 10:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 27.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 28.05.2026 angeordnet worden, wobei Thorsten Ka…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ala'a Sabrina Msallam ist am 01.09.2026 um 10:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 27.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 28.05.2026 angeordnet worden, wobei Thorsten Kapitza zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Thorsten Kapitza auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 15.10.2026 angesetzt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 07.12.2026 ist. Die Schuldnerin hat beantragt, dass das Vermögen aus der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit (Betrieb einer Apotheke) nicht zur Insolvenzmasse gehört; dem ist durch eine Erklärung des Verwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO stattgegeben worden. Zudem ist der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig erachtet worden, wobei die Erteilung von der Erfüllung der Obliegenheiten abhängt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 B…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
ist am 28.05.2026, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Thorsten Kapitza, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 115/26
Amtsgericht Bonn, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
Verfahrensbevollmäc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidemann Küthe PartGmbHB, Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 115/26
Amtsgericht Bonn, 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
Über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit h…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
Über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2026, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Thorsten Kapitza, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Telefon: 0221/9999580, Fax: 022199995840.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 15.10.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 07.12.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 115/26
Bonn, 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
hat de…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Ich habe der Schuldnerin gegenüber gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass das Vermögen aus der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit (Betrieb einer Apotheke) nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Die Erklärung erfolgt mit Wirkung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
Der Insolvenzverwalter
96 IN 115/26
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026
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