Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSW Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Junkersring 54, 53844 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 6251
EUID
DER3208.HRB6251
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 111/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
15.10.2025
Beschluss
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handelsgeschäfte mit Medizintechnik sowie Waren aller Art und Dienstleistungen wie Vertretung oder Vermittlung sowie andere Dienstleistungen, soweit keine besondere staatliche Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSW Abwicklungsgesellschaft mbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller. Im Rahmen der Verfahrensdurchführung hat der Insolvenzverwalter eine Schlussrechnung vorgelegt, wonach die Insolvenzmasse 4.069.581,70 EUR beträgt. Das Amtsgericht Bonn hat die Vergütung und Auslagen des Sachwalters, einschließlich Zuschläge für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt auf Basis der Tätigkeitsberichte und des Vergütungsantrags vom 15.10.2025. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 111/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6251 eingetragenen MSW Abwicklungsgesellschaft mbH, Junkersring 54, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Kagan, Max-Planck-Str. 20, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 111/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6251 eingetragenen MSW Abwicklungsgesellschaft mbH, Junkersring 54, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Kagan, Max-Planck-Str. 20, 53859 Niederkassel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters inkl. Zuschläge für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter wie folgt festgesetzt :
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann nach Rechtskraft der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 4.069.581,70 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.10.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
98 IN 111/20
Amtsgericht Bonn, 18.02.2026
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