Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 18171
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MTH Retail Services (Germany) GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Zörbiger Straße 6b, 06188 Landsberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 18171
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB18171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 207/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Sachwalter
Adresse
Franzosenweg 20, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/212220
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.05.2026
Eröffnung
01.08.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
13.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung organisatorischer, administrativer und logistischer Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht abschließend in den Bereichen Einkauf, Logistik, Technik, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Dienstleistungen
Subbranche
Büro- & Verwaltungsdienste
Geschäftstätigkeit
Erbringung organisatorischer, administrativer und logistischer Dienstleistungen in den Bereichen Einkauf, Technik, Controlling und Finanzwesen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH ist am 11.05.2026 durch das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Am 22.06.2026 wurde die Antragstellerin zusätzlich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung. Im Rahmen der Eröffnung wurde die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung. Im Rahmen der Eröffnung wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin bestätigt, wobei diese unter Aufsicht des Sachwalters berechtigt ist, die Insolvenzmasse zu verwalten und darüber zu verfügen. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Entscheidung über verschiedene Verfahrensfragen ist für den 13.10.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Halle (Saale) angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 207/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 18171), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird z…
59 IN 207/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 18171), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 207/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 18171), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 11.05.2026…
59 IN 207/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 18171), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 11.05.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 207/26 : Über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 18171), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt …
59 IN 207/26 : Über das Vermögen der MTH Retail Services (Germany) GmbH, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg (AG Stendal, HRB 18171), vertr. d.: Rüdiger Grommes, Zörbiger Straße 6 b, 06188 Landsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Saal X.0.1, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.08.2026
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