Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mundry Machining GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 34286
EUID
DEU1206.HRB34286
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
303 IN 1406/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
30.07.2024 , 15:46 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Programmierdienstleistungen, Fertigungskonzepte, NC-Programmierung, Laufzeit- und Prozessoptimierung, Zeitstudien, 3D messtechnische Dienstleistung, technologische Beratungen, spanabhebende Fertigungsverfahren, digitale Fertigungskonzepte und Technologiecenter
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 30.07.2024 um 15:46 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Mundry, Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH ist eröffnet. Am 30.07.2024 wurde Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 19.12.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH ist eröffnet. Am 30.07.2024 wurde Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 19.12.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry
- wurde am 30.07.2024 um 15:46 Uhr Dr. Christ…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry
- wurde am 30.07.2024 um 15:46 Uhr Dr. Christian Heintze, Reichsstraße 46, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 2675870, Telefax 0371 26758729, Email geschäftlich 2 chemnitz@bbl-law.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 19.12.2024, eingegangen bei Gericht am 27.12.2024, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry
ergeht am 06.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry
ergeht am 06.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Programmierleistungen) wird am 06.11.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2675870
Telefax: 0371 26758729
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.02.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.