Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ambrosius-Brand-Straße 20, 58256 Ennepetal
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 13177
EUID
DER2602.HRB13177
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 76/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.07.2026 , 15:07 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2026
Berichtstermin
28.10.2026
Prüfungstermin
28.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Reiserückholdienst, Mitwirken im öffentlichen Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 27.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Paul Michels bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH ist am 01.09.2026 um 10:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin eingereichter Antrag vom 17.07.2026. Zuvor waren bereits am 27.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH ist am 01.09.2026 um 10:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin eingereichter Antrag vom 17.07.2026. Zuvor waren bereits am 27.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Paul Michels zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Paul Michels nun als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 07.10.2026 anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zur Hinterlegungsstelle sowie zum Fortgang des Verfahren eingebracht werden. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters liegen ab dem 14.10.2026 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 76/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13177 eingetragenen Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH, Ambrosius-Brand-Straße 20, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ronja Schmi…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 76/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13177 eingetragenen Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH, Ambrosius-Brand-Straße 20, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ronja Schmidt, Uhlenbruchweg 11, 44267 Dortmund
ist am 27.07.2026, um 15:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Paul Michels, Hohenzollernstr. 5, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
106 IN 76/26
Amtsgericht Hagen, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 76/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13177 eingetragenen Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH, Ambrosius-Brand-Straße 20, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ronja Schmidt, Uhlenbruchweg 11, 44267 Dortmund…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 76/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13177 eingetragenen Muth-Medical Rettungsdienst gGmbH, Ambrosius-Brand-Straße 20, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ronja Schmidt, Uhlenbruchweg 11, 44267 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Paul Michels, Hohenzollernstr. 5, 58095 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 76/26
Hagen, 01.09.2026
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