Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MV Werften Fertigmodule GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 12660
EUID
DEN1308V.HRB12660
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
580 IN 17/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.03.2025
Verteilungstermin
26.03.2025
Prüfungsstichtag
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten von Grundstücken, insbesondere durch Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen und Betriebsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Werften Fertigmodule Property GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Schwerin hat in mehreren Beschlüssen den Aufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Denkhaus erweitert, um Interessenkollisionen bei der Prüfung nachrangiger Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) zu vermeiden. Zunächst wurden die Tabellennummern NV/1 bis 6 und später NI/1 sowie 5 und 7 dem Aufgabenkreis hinzugefügt. Für die lfd. Nr. 5 und 7 wurde ein besonderer Prüfungsstichtag auf den 10.03.2025 festgesetzt, für nachträglich angemeldete Forderungen der 20.05.2026. Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wurde festgesetzt. Im März 2025 fand eine Abschlagsverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von 3.607.814,18 Euro verfügbar war und Forderungen in gleicher Höhe zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzfor…
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerichts Schwerin vom 14.0…
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerichts Schwerin vom 14.03.2022 und 13.04.2022 wird der Aufgabenkreis des zum Sonderinsolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts Stefan Denkhaus dahingehend erweitert, dass dieser auch die Prüfung der Forderungsanmeldungen lfd. Nrn. NV/1 bis 6 (§ 39 InsO) der Tabelle umfasst.
In diesem Bereich hat er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Bei der Prüfung der Forderung Nrn. NV/1 bis 6 (§ 39 InsO) besteht Interessenkollision bei dem allgemein bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, da dieser auch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der anmeldenden Gläubigerin bestellt ist.
Eine Erweiterung des Aufgabenkreises des bereits bestellten Sonderinsolvenzverwalters war daher angezeigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverw…
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 20.10.2025.Rechtsanwalt Denkhaus wurde per Beschluss vom 14.03.2022 zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt mit dem Aufgabenkreis Prüfung und Ausübung der Rechte der Schuldnerin aus dem Mietvertrag zwischen der Schuldnerin und der MV Werften Fertigmodule GmbH nebst weiterer damit im Zusammenhang stehender Ermächtigungen. Mit weiterem amtsgerichtlichen Beschluss vom 13.04.2022 wurde der Aufgabenkreis dahingehend erweitert, zum Zwecke der Finanzierung der betriebsnotwendigen Standortsicherungs- und Erhaltungskosten für die Werftimmobilie der Schuldnerin in Wismar zu marktüblichen Konditionen einen Darlehensvertrag mit der MV Werften Holdings Limited GbR zu verhandeln, abzuschließen und diesen zu besichern. Mit Datum 05.06.2024 erfolgte eine weitere Beschlussfassung, die die Beauftragung mit der Forderungsprüfung der lfd. Nrn. 5 und 7 der Insolvenztabelle zum Gegenstand hatte.
Der Sonderinsolvenzverwalter beantragt für die aus den Beschlüssen vom 14.03.2022 und 13.04.2022 resultierenden Tätigkeiten eine Berechnung der Vergütung als Bruchteilsvergütung nach der InsVV. Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von BETRAG und des Zugrundelegens von 25 % der Regelvergütung eines ordentlichen Verwalters zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer errrechnet sich zunächst eine Vergütung von BETRAG. Hinzu kommt die Vergütung für die übernommene Forderungsprüfung der Tabellennummern 5 und 7. Hinsichtlich lfd. Nr. 5 sieht der Sonderinsolvenzverwalter von einer gesonderten Vergütung ab. Aufgrund der zu erwartenden Quote von 100 % hat er hinsichtlich ihrer Prüfung den Wert von BETRAG € der Forderung lfd. Nr 7 der Tabelle zugrunde gelegt. Die Geltendmachung für diese Tätigkeit der Forderungsprüfung (Beschluss vom 05.06.2024) erfolgt nach dem RVG. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr und der Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer ergibt sich eine Vergütung von BETRAG €. Der sich errechnende Gesamtbetrag wird durch den Sonderinsolvenzverwalter in einer Gesamtbetrachtung auf BETRAG € reduziert.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.10.2025 wird Bezug genommen.Dem Antrag des Sonderinsolvenzverwalters ist teilweise zu folgen.
Die Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgte in mehreren Beschlüssen, welche unterschiedliche Aufgabenkreise festlegen. Jedoch folgt das Gericht der Auffassung des Insolvenzverwalters, wonach von einem einheitlichen Amt des Sonderinsolvenzverwalters ausgegangen wird, welches mit einer einheitlichen Gesamtvergütung abzugelten ist, da wie oben bereits dargelegt, nicht lediglich Forderungsprüfungen Gegenstand des Amtes waren, sondern darüber hinaus mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters vergleichbare Tätigkeiten vorzunehmen waren.Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Sonderinsolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG € auszugehen (BETRAG € Wert Mietvertrag, BETRAG € Wert potenzieller Darlehensvertrag, BETRAG € Wert Forderungsprüfung).
Die Regelvergütung beträgt hierfür gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG €.
Da jedoch nicht der Umfang einer regulären Insolvenzverwaltung zugrunde gelegt werden kann, ist ein Abschlag vorzunehmen.
Angesichts der durch den Sonderinsolvenzverwalter unternommenen Tätigkeiten wird ein Bruchteil von 40 % der Regelvergütung, mithin BETRAG €, als angemessene Vergütung betrachtet.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - antragsgemäß für sechs Monate festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerichts Schwerin vom 14.0…
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerichts Schwerin vom 14.03.2022 und 13.04.2022 wird der Aufgabenkreis des zum Sonderinsolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts Stefan Denkhaus dahingehend erweitert, dass dieser auch die Prüfung der Forderungsanmeldung lfd. Nr. NI/1 (§ 39 InsO) der Tabelle umfasst.
In diesem Bereich hat er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Bei der Prüfung der Forderung Nr. NI/1 (§ 39 InsO) besteht Interessenkollision bei dem allgemein bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, da dieser auch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der anmeldenden Gläubigerin bestellt ist.
Eine Erweiterung des Aufgabenkreises des bereits bestellten Sonderinsolvenzverwalters war daher angezeigt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerich…
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerichts Schwerin vom 14.03.2022 und 13.04.2022 wird der Aufgabenkreis des zum Sonderinsolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts Stefan Denkhaus dahingehend erweitert, dass dieser auch die Prüfung der Forderungsanmeldungen lfd. Nrn. 5 und 7 der Tabelle umfasst.
In diesem Bereich hat er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Bei der Prüfung der Forderungen Nrn. 5 und 7 besteht Interessenkollision bei dem allgemein bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, da dieser auch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der anmeldenden Gläubiger bestellt ist.
Eine Erweiterung des Aufgabenkreises des bereits bestellten Sonderinsolvenzverwalters war daher angezeigt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten bzw. nachträglich zu prüfenden g…
580 IN 17/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten bzw. nachträglich zu prüfenden gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), insbesondere Tabellenblattnummer 5 und 7 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.03.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind…
580 IN 17/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Fertigmodule Property GmbH, vertr.d.d. GF Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12660
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 3.607.814,18 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 3.607.814,18 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 26.03.2025
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