Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MV Werften Rostock Property GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Zur Seewisch 5, 19067 Dobin am See OT Flessenow
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 13599
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEN1308V.HRB13599
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
580 IN 14/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock
Telefon
0381 49170
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2022
Forderungsanmeldefrist
06.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der PC&S Professional Consulting & Services GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dobin am See, die Unternehmensberatung, Projektmanagement und Erbringung von Ingenieurdienstleistungen zum Gegenstand hat
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Werften Rostock Property GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock, zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Schwerin. In der Bekanntmachung vom 17.01.2024 wurde eine Schlussverteilung mit Zustimmung des Gerichts angekündigt. Diese Angabe wurde in der Berichtigung vom 30.01.2024 dahingehend korrigiert, dass es sich um eine weitere Abschlagsverteilung handelt, nicht um eine Schlussverteilung. Für die Verteilung steht eine Masse in Höhe von 6.601.716,41 Euro zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 54.900.465,59 Euro zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Werften Rostock Property GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwerin ist. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Bekanntigungen berichtigt. Zunächst wurde mit Zustimmung des Gerichts eine Schlus…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Werften Rostock Property GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwerin ist. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Bekanntigungen berichtigt. Zunächst wurde mit Zustimmung des Gerichts eine Schlussverteilung angekündigt, wobei eine Verteilungsmasse von 6.601.716,41 Euro und Forderungen in Höhe von 54.900.465,59 Euro verfügbar waren. Diese Angabe wurde jedoch durch eine spätere Berichtigung vom 30.01.2024 korrigiert: Es findet keine Schlussverteilung statt, sondern eine weitere Abschlagsverteilung unter denselben finanziellen Bedingungen. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde ein Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 18.11.2024 berichtigt, um ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen zu korrigieren. Dabei wurde festgelegt, dass die Forderung mit der laufenden Nummer 1 im Rang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO durch den Sonderinsolvenzverwalter geprüft ist, anstatt der zuvor genannten laufenden Nummer 5. Der Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Werften Rostock Property GmbH ist am 01.03.2022 durch das Amtsgericht Schwerin eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Verteilungen durchgeführt. Mit Beschluss vom 17.01.2024 wurde zunächst eine Schlussverteilung bekanntgegeben, welche jedoch durch Berichtigun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Werften Rostock Property GmbH ist am 01.03.2022 durch das Amtsgericht Schwerin eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Verteilungen durchgeführt. Mit Beschluss vom 17.01.2024 wurde zunächst eine Schlussverteilung bekanntgegeben, welche jedoch durch Berichtigung vom 30.01.2024 als weitere Abschlagsverteilung korrigiert wurde; hierbei standen 6.601.716,41 Euro Verteilungsmasse für Forderungen in Höhe von 54.900.465,59 Euro zur Verfügung. Eine weitere Abschlagsverteilung erfolgte mit Wirkung zum 05.11.2024 über 224.397,68 Euro. Parallel dazu wurde der Aufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Denkhaus erweitert, um Interessenkollisionen bei der Prüfung nachrangiger Forderungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Schwerin forderte Insolvenzgläubiger auf, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklasse § 39 Abs. 1 InsO bis zum 06.11.2024 anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen sowie die Einsichtnahme in die Unterlagen sind für den Zeitraum ab November 2024 vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
wird die …
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
wird die Bekanntmachung vom 17.01.2024 wie folgt berichtigt:
Es findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 6.601.716,41 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 54.900.465,59 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
wird die …
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
wird die Bekanntmachung vom 30.01.2024 dahingehend berichtigt, dass
- mit Zustimmung des Gerichts eine weitere Abschlagsverteilung (nicht Schlussverteilung) stattfindet. Verfügbar sind 6.601.716,41 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 54.900.465,59 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Beschluss des …
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 18.11.2024 wird dahingehend berichtigt, dass anstatt der lfd. Nr. 5 im Rang § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderung lfd. Nr. 1 im Rang § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO durch den Sonderinsolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zu prüfen ist.
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 06.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 01.03…
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 01.03.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 06.11.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock, Telefon: 0381 49170 anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 04.12.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Ger…
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gerichts eine weitere Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 224.397,68 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind hierbei Forderungen in Höhe von 224.397,68 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 05.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme a…
580 IN 14/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Rostock Property GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten J. Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13599
- Schuldnerin -
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Amtsgerichts Schwerin vom 14.03.2022, 13.04.2022 und 14.12.2022 wird der Aufgabenkreis des zum Sonderinsolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts Stefan Denkhaus dahingehend erweitert, dass dieser auch die Prüfung der Forderungsanmeldungen lfd. Nrn. 1, 2 im Rang § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO und lfd. Nr. 5 im Rang § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO der Tabelle umfasst.
In diesem Bereich hat er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Bei der Prüfung der nachrangigen Forderungen Nrn. 1, 2 § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO und Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO besteht Interessenkollision bei dem allgemein bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, da dieser auch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der anmeldenden Gläubiger bestellt ist.
Eine Erweiterung des Aufgabenkreises des bereits bestellten Sonderinsolvenzverwalters war daher angezeigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 18.11.2024
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