Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MVS Interiors GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
An der Alster 9, 20099 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 122453
EUID
DEK1101.HRB122453
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 182/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.06.2024 , 14:06 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Berichtstermin
05.11.2024 , 10:20 Uhr
Prüfungstermin
05.11.2024 , 10:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb, die Entwicklung, die Ausführung und die Projektsteuerung von schlüsselfertigen Innenausbauprojekten für Schiffe und Immobilien sowie der Abschluss von Vertriebsverträgen und sonstigen Verträgen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28.06.2024 um 14:06 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MVS Interiors GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian M. Scholz bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Geschäftszweig mit dem Vertrieb, der Entwicklung, der Ausführung und der Projektsteuerung von schlüsselfertigen Innenausbauprojekten für Schiffe und Immobilien tätig. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVS Interiors GmbH ist am 28.06.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian M. Scholz bestellt. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVS Interiors GmbH ist am 28.06.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian M. Scholz bestellt. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung ist am 05.11.2024 angesetzt. In dieser Versammlung werden unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 182/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453 eingetragenen MVS Interiors GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandros Stergiou,
Geschäftszwe…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 182/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453 eingetragenen MVS Interiors GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandros Stergiou,
Geschäftszweig: Der Vertrieb, die Entwicklung, die Ausführung und die Projektsteuerung von schlüsselfertigen Innenausbauprojekten für Schiffe und Immobilien u.a.
ist am 28.06.2024, um 14:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 182/24
Amtsgericht Hamburg, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 182/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453 eingetragenen MVS Interiors GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandros Stergiou,
Geschäftszweig: Der Vertrieb, die Entwicklung, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 182/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453 eingetragenen MVS Interiors GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandros Stergiou,
Geschäftszweig: Der Vertrieb, die Entwicklung, die Ausführung und die Projektsteuerung von schlüsselfertigen Innenausbauprojekten für Schiffe und Immobilien u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 05.11.2024, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 182/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 182/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453 eingetragenen MVS Interiors GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandros Stergiou,
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 182/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122453 eingetragenen MVS Interiors GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandros Stergiou,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B408 eingesehen werden.
67g IN 182/24
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.