Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RS Gebäudereinigung & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 12612
EUID
DEM1202.HRB12612
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 111/19 W
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Ana Rodrigues
Adresse
Frauenhofstr. 10, 60528 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Aufhebung
28.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Gebäudereinigung & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 28.06.2024 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Geschäftsführerin Ana Rodrigues vertritt die Schuldnerin. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 111/19 W: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Gebäudereinigung & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), v.d.d.GFin Ana Alexandra Marques Terra Rodriguez, Kaiser-Friedrich-Promenade 111, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12612), vertr. d.: Ana Rodrigues, als GFin d.RS Gebäu…
61 IN 111/19 W: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Gebäudereinigung & Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), v.d.d.GFin Ana Alexandra Marques Terra Rodriguez, Kaiser-Friedrich-Promenade 111, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12612), vertr. d.: Ana Rodrigues, als GFin d.RS Gebäudereinigung&Dienstleistungen UG, Frauenhofstr. 10, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 28.06.2024 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.06.2024
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