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Insolvenzprofil
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Bauausführung und Realisierung von Bauprojekten jeglicher Art.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MY Bau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein vom 15.05.2026 festgesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer Forderung endet am 30.03.2026. Ein Stichtag für die Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ist auf den 27.03.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 27.02.2024 angeordnet worden, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, darunter die freihändige Veräußerung von Wohnungseigentum in Niederrad und Wörrstadt sowie die Abwicklung eines Grundstückkaufvertrags in Biebrich.
Originalbekanntmachung
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