Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Untergasse 4, 55411 Bingen am Rhein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 44527
EUID
DET2304V.HRB44527
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 22/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Knaupe
Termine & Fristen
Stichtag Stellungnahme Vergütung
08.08.2025
Frist Forderungsprüfung
12.08.2025
Stichtag Stellungnahme Vergütung
05.11.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
10.11.2025
Genehmigung Schlussverteilung
11.11.2025
Schlusstermin
09.01.2026
Aufhebung
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Baubetreuung, Bau- und Projektplanung, sowie Sachverständigen Dienstleistungen für Wertermittlungen und Bauschäden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt) ist aufgehoben worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte angeordnet worden, darunter die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Knaupe. Es wurden Stichtage für Stellungnahmen zu Vergütungsanträgen bestimmt (08.08.2025, 05.11.2025) und ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 09.01.2026 festgelegt. Mit der Aufhebung des Verfahrens am 13.03.2026 endete die Insolvenz.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 22/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), ist aufgehoben worden,
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der…
4 IN 22/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), ist aufgehoben worden,
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger z…
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 08.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 4 IN 22/20
In dem Insolvenzverfahren PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wird für die Prüfung der bis zum 12.8.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen …
Geschäfts-Nr. 4 IN 22/20
In dem Insolvenzverfahren PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wird für die Prüfung der bis zum 12.8.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 12.8.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichta…
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 05.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Knaupe festgesetzt word…
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Knaupe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 0,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestim…
4 IN 22/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP+F Projekte Planen + Fertigstellen UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.GF'in Sylvia Katharina Susanne Schaaf, Untergasse 4, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 44527), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 09.01.2026 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse,
d) Prüfung der angemeldeten Forderungen
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 11.11.2025
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