Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Dölauerstraße 33, 06120 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 9517
EUID
DEW1215.HRB9517
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 281/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.08.2025 , 11:34 Uhr
Festsetzung Vergütung und Auslagen
26.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken sowie Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) ist am 08.08.2025 um 11:34 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Luppe bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Im weiteren Verfahrensverlauf sind am 26.11.2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse belief sich auf 470.373,46 EUR. Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat keine Mitwirkung geleistet, weshalb ein Zuschlag gewährt wurde.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) ist am 08.08.2025 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Luppe bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) ist am 08.08.2025 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Luppe bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 470.373,46 EUR zugrunde gelegt wurde. Ein Zuschlag von 10 % der Regelvergütung wurde gewährt, da die Antragsgegnerin nicht mitgewirkt hat. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsmittelbelehrungen wurden für beide Beschlüsse ausgesprochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9517), vertr. d.: Jens Matysiak, Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 08.08.2025 um 11:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des …
59 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9517), vertr. d.: Jens Matysiak, Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 08.08.2025 um 11:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Karl-Liebknecht-Straße 11, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9517), vertr. d.: Jens Matysiak, Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenz…
59 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Karl-Liebknecht-Straße 11, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9517), vertr. d.: Jens Matysiak, Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Luppe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 470.373,46 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist ein Zuschlag von 10 % der Regelvergütung zu gewähren, da die Antragsgegnerin nicht mitwirkte. Der Geschäftsführer der Antragsgegnerin stellte dem vorläufigen Insolvenzverwalter keinerlei Unterlagen zur Verfügung trotz mehrfacher Aufforderung.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 185/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Große Ulrichstraße 21, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9517), vertr. d.: Jens Matysiak, Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung …
59 IN 185/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Große Ulrichstraße 21, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 9517), vertr. d.: Jens Matysiak, Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de, Internet: www.luppe-rothe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.07.2026
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