Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 29671
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
saperatec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 29671
EUID
DEW1215.HRB29671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 129/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2025 , 16:00 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.11.2025
Berichtstermin
08.12.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, der Aufbau, der Betrieb und die Vermarktung von Technologien für die Aufarbeitung von beschichteten, verklebten oder anders verbundenen Produkten und Materialien sowie das Angebot daraus resultierender Dienstleistungen und Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszwecks, zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zur Beteiligung an anderen Unternehmen, notwendig oder nützlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der saperatec GmbH ist am 01.10.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 31.07.2025 eine vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Prof. Dr. Nikolaus Schmidt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.11.2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 08.12.2025 um 09:00 Uhr angesetzt, der zugleich zur Entscheidung über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen dient. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sind durch Beschluss vom 11.11.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 129/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhaus…
Az.: 2 IN 129/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2025 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 129/25 In dem Insolvenzverfahren saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsführer), hat der Ins…
2 IN 129/25 In dem Insolvenzverfahren saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 129/25 : Über das Vermögen der saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsführer), ist am 01.10.…
2 IN 129/25 : Über das Vermögen der saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.11.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 08.12.2025, 09:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 129/25 . In dem Insolvenzverfahren saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsfüh…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 129/25 . In dem Insolvenzverfahren saperatec GmbH, Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 29671), vertr. d.: 1. Thorsten Friedrich Hornung, Josefaweg 3, 85551 Kirchheim, (Geschäftsführer), 2. Dr. Sebastian Kernbaum, Am Flutgraben 20, 15711 Königs Wusterhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 11.11.2025 festgesetzt worden.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 11.11.2025.
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