Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zu diesem Antrag angehört. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, hat einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gestellt, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Der Beschluss zur Festsetzung der Vergütung erging am 06.07.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, hat einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gestellt, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Der Beschluss zur Festsetzung der Vergütung erging am 06.07.2026 unter Berücksichtigung der Insolvenzmasse in Höhe von 190.741,84 EUR sowie zusätzlicher Zuschläge für die Sondermasse. Am 06.07.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin auf den 01.09.2026 bestimmt. Beteiligte konnten bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen erheben. Am 07.07.2026 wurde angezeigt, dass der verfügbare Massebestand 58.297,85 EUR beträgt und Insolvenzforderungen in Höhe von 487.703,26 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 8/14: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828), vertr. d.: Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antr…
515 IN 8/14: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828), vertr. d.: Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 06.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 8/14
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828),
vertreten durch:
Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Brem…
Amtsgericht Bremen 06.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 8/14
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828),
vertreten durch:
Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin bezieht und die € 190.741,84 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Sondermasse ist Teil der Insolvenzmasse nach § 35 InsO und die Tätigkeit des Insolvenzverwalters bezieht sich auch auf die Sondermasse sodass diese Tätigkeit angemessen und umfassend zu vergüten ist auch wenn die Vergütung hierzu nicht gesetzlich geregelt ist (LG Detmold NZI 2021, 903 mAnm Budnik).
Nach diesseitiger Ansicht ist die Sondermasse Teil der Insolvenzmasse und somit ist die Sondermasse in die Berechnungsgrundlage nach § 1 Abs. 1 InsVV einzubeziehen.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 30,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für Bildung Verteilung der Sondermasse und die in diesem Zusammenhang enstandende Mehrarbeit zur Aufarbeitung der Tabelle. Für die Tätigkeit in Bezug auf die Sondermasse bei entsprechender Mehrbelastung kann ein Zuschlag nach § 3 InsVV in Betracht kommen (Keller Insolvenzverfahren, § 3 Rn. 61; Graeber/Graeber Rn. 46; Haarmeyer/Mock InsVV Rn. 114a).
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828), vertr. d.: Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Sch…
515 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828), vertr. d.: Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 01.09.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828), vertr. d.: Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäf…
515 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828), vertr. d.: Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Benquestr. 32, 28209 Bremen, Tel.: 0421 - 330 201-0, Fax: 0421 - 330 201-10, Internet: www.kanzlei-luethje.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 58.297,85 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 487.703,26 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 07.07.2026
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