Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nordim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 31941
EUID
DEH1101.HRB31941
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Uta Krüger
Rolle
Liquidator
Adresse
Mühlenweg 8a, 28876 Oyten
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
02.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordim GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung ist vom Amtsgericht Bremen ergangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
515 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordim GmbH, Taubenstraße 25, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 31941 HB), vertr. d.: Uta Krüger, Mühlenweg 8a, 28876 Oyten, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.…
515 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordim GmbH, Taubenstraße 25, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 31941 HB), vertr. d.: Uta Krüger, Mühlenweg 8a, 28876 Oyten, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.