Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
nextnet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 34 a, 61169 Friedberg (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 9720
EUID
DEM1405.HRB9720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 160/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
(0 69) 3 70 02 20
E-Mail
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
14.02.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin Stichtag
28.02.2025
Forderungsanmeldefrist nachrangiger Forderungen
04.04.2025
Prüfungstermin Stichtag
02.05.2025
Prüfungstermin Stichtag
31.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Planungs- und Dokumentationsleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH ist ein Prozessfinanzierungsvertrag mit Herrn Kevin-Christian Grether zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen in Höhe von 5.992.937,92 EUR beschlossen worden; die Gläubigerversammlung hierzu findet am 14.02.2024 statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner hat die Zulassung von Gläubigern nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO angeordnet, wobei die Anmeldung dieser Forderungen bis zum 04.04.2025 zu erfolgen hat. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen sowie für Widersprüche ist auf den 31.10.2025 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat zudem eine Abschlagsverteilung angezeigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 2.779.034,34 EUR (abzüglich Massekosten und -verbindlichkeiten) zur Verteilung steht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Dagmar Wolter-Gräfin Praschma vertreten. Im Januar 2024 wurde eine besondere Gläubigerversammlung angesetzt, um besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Dagmar Wolter-Gräfin Praschma vertreten. Im Januar 2024 wurde eine besondere Gläubigerversammlung angesetzt, um besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter die Zustimmung zur Prozessfinanzierung von Haftungsansprüchen in Höhe von 5.992.937,92 EUR. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Anordnungen zur Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren getroffen. Dabei wurden verschiedene Stichtage für die Einreichung von Widersprüchen festgelegt, darunter der 28.02.2025, der 31.10.2025 und der 02.05.2025. Für nachrangige Forderungen war eine Anmeldefrist bis zum 04.04.2025 vorgesehen. Im März 2025 wurde die Ankündigung einer Abschlagsverteilung bekanntgegeben, wobei ein verfügbarer Massebestand von 2.779.034,34 EUR angegeben wurde, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 19.797,09 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubi…
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.02.2024, 09:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages Herrn Kevin-Christian Grether als Finanzierer zur gerichtlichen Durchsetzung der Haftungsansprüche gegen Frau Guttmann und Herrn Blaimer sowie gegen die CreaTech GmbH in Höhe von 5.992.937,92 EUR gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. Treuepflicht des Gesellschafters bzw. § 826 BGB sowie aus §§ 826, 31 BGB zu den folgenden Konditionen zu:
Der Finanzierer trägt die dem Anspruchsinhaber nach Wirksamwerden dieses Vertrages entstehenden notwendigen Kosten der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
Der Finanzierer trägt die Kosten der Beklagten nicht.
Dem Finanzierer stehen neben den verauslagten Kosten des Rechtsstreites Erlösbeteiligungen in Höhe von 28% bis zu einem Betrag von EUR 0,8 Mio. und zusätzlich 20% aus den über EUR 0,8 Mio. hinausgehenden Beträgen zu.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Sophienstraße 95, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anm…
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Sophienstraße 95, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Sophienstraße 90, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderun…
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Sophienstraße 90, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 04.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: (0 69) 3 70 02 20, Fax: (0 69) 3 70 02 21 11, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Sophienstraße 90, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilung…
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Sophienstraße 90, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.779.034,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 19.797,09 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 21.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf …
60 IN 160/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nextnet GmbH, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9720), vertr. d.: Dagmar Wolter-Gräfin Praschma, Frankfurter Straße 34a, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 22.01.2025
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