Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 185451
EUID
DEK1101.HRB185451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
IN 174/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Neuer Wall25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg
Telefon
040 320 857 121
Termine & Fristen
Eröffnung
15.07.2026 , 15:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.09.2026
Berichtstermin
09.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.07.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschrenkt) eröffnet worden. Die Insolvenzeröffnungsfrist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.09.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist ursprünglich der 10.09.2026, wurde jedoch durch einen berichtigenden Beschluss vom 17.07.2026 auf den 09.10.2026 verschoben. Am 21.07.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 174/26 : Über das Vermögen der NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Büchern, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185451), vertr. d.: Johann Dirk Kokenge, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2026 um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahr…
67g IN 174/26 : Über das Vermögen der NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Büchern, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185451), vertr. d.: Johann Dirk Kokenge, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2026 um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040 320 857 121.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.09.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Stellungnahmen zu folgenden Themen:
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) und
gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§ 271 und 272 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- Die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 174/26
17.07.2026
AMTSGERICHT HAMBURG
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Büchern, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185451),
vertreten durch:
Johann Dirk …
67g IN 174/26
17.07.2026
AMTSGERICHT HAMBURG
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Büchern, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185451),
vertreten durch:
Johann Dirk Kokenge, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 16.07.2026 wie folgt berichtigt:
Der Stichtag für den schriftlichen Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.10.2026.
Dr. Schmidt
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 174/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Büchern, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185451), vertr. d.: Johann Dirk Kokenge, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalte…
67g IN 174/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NNW - Nord Nord Waterkant Verlags-UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Büchern, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185451), vertr. d.: Johann Dirk Kokenge, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 21.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht.
Amtsgericht Hamburg, 24.07.2026
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