Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Otreba Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Adolf-Köster-Damm 104, 21035 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 153136
EUID
DEK1101.HRB153136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 274/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Caffamacherreihe 5, 20355 Hamburg
Telefon
040 - 524 760 0 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.07.2026 , 06:39 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.11.2026
Berichtstermin
16.12.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Transportunternehmens für den Güternah- und Fernverkehr.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Güterkraftverkehr
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Transportunternehmens für den Güternah- und Fernverkehr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 20.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Otreba Transport GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 20.07.2026 hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Otreba Transport GmbH angeordnet. Rechtsanwalt Marc-André Borchert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Am 01.10.2026 ist das Insolvenzverf…
Am 20.07.2026 hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Otreba Transport GmbH angeordnet. Rechtsanwalt Marc-André Borchert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Am 01.10.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Otreba Transport GmbH eröffnet worden. Rechtsanwalt Marc-André Borchert ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.11.2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sollen an den Insolvenzverwalter leisten. Am 16.12.2026 um 09:00 Uhr findet vor dem Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung statt. Dieser Termin dient der Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter, der Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie der Entscheidung über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 274/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Otreba Transport GmbH, Betrieb eines Transportunternehmens für Güternah- u. Fernverkehr, Adolf-Köster-Damm 104, 21035 Hamburg, weitere Anschrift: Billbrookdeich 222, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 153136), vertr. d.:…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 274/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Otreba Transport GmbH, Betrieb eines Transportunternehmens für Güternah- u. Fernverkehr, Adolf-Köster-Damm 104, 21035 Hamburg, weitere Anschrift: Billbrookdeich 222, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 153136), vertr. d.: Peter Viktor Polonis, (Geschäftsführer), ist am 20.07.2026 um 06:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 274/26
Amtsgericht Hamburg, 20.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 274/26 : Über das Vermögen der Otreba Transport GmbH, Betrieb eines Transportunternehmens für Güternah- u. Fernverkehr, Adolf-Köster-Damm 104, 21035 Hamburg, weitere Anschrift: Billbrookdeich 222, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 153136), vertr. d.: Peter Viktor Polonis, (Geschäftsführer),
ist am 01.10.2026 um 12:…
67g IN 274/26 : Über das Vermögen der Otreba Transport GmbH, Betrieb eines Transportunternehmens für Güternah- u. Fernverkehr, Adolf-Köster-Damm 104, 21035 Hamburg, weitere Anschrift: Billbrookdeich 222, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 153136), vertr. d.: Peter Viktor Polonis, (Geschäftsführer),
ist am 01.10.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Caffamacherreihe 5, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.11.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 16.12.2026, 09:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
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