Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NOAFLEX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Waldesruh 60, 54439 Saarburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 40720
EUID
DET2408V.HRB40720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 133/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty
Kanzlei
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651/1708300
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.08.2026 , 08:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erforschung, Entwicklung, Produktion und Verkauf von elastischen Kraftelementen samt Ventilsystemen, die die dosierte Ausbringung von Stoffen ohne den Einsatz von Treibgasen ermöglichen sowie der Erwerb von Patenten auf diesem Gebiet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NOAFLEX GmbH ist am 19.08.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Trier fortgesetzt worden. Mit diesem Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Trier einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 133/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NOAFLEX GmbH, Waldesruh 60, 54439 Saarburg (AG Wittlich, HRB 40720), vertr. d.: Horst Peter Molitor, Mühlenstraße 21, 66687 Wadern, (Geschäftsführer), ist am 19.08.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordn…
23 IN 133/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NOAFLEX GmbH, Waldesruh 60, 54439 Saarburg (AG Wittlich, HRB 40720), vertr. d.: Horst Peter Molitor, Mühlenstraße 21, 66687 Wadern, (Geschäftsführer), ist am 19.08.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, E-Mail: Alexander.lamberty@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 19.08.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agtr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.