Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TECTRO SMT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Thrasoltstraße 46, 54439 Saarburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 41493
EUID
DET2408V.HRB41493
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 134/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.08.2026 , 15:05 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
04.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Press- und Spritzgussteilen aus Kunststoffen sowie Herstellung von Formen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH ist am 18.08.2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH in Saarburg ist am 18.08.2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Die Gl…
Über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH in Saarburg ist am 18.08.2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 04.09.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden, begründet mit Masseverbindlichkeiten zur Insolvenzgeldvorfinanzierung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 134/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH, Thrasoltstraße 46, 54439 Saarburg (AG Wittlich, HRB 41493), vertr. d.: Horst Peter Molitor, Mühlenstraße 21, 66687 Wadern, (Geschäftsführer), ist am 18.08.2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
23 IN 134/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH, Thrasoltstraße 46, 54439 Saarburg (AG Wittlich, HRB 41493), vertr. d.: Horst Peter Molitor, Mühlenstraße 21, 66687 Wadern, (Geschäftsführer), ist am 18.08.2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, E-Mail: Alexander.lamberty@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 18.08.2026
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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agtr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 134/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH, Thrasoltstraße 46, 54439 Saarburg (AG Wittlich, HRB 41493), vertr. d.: Horst Peter Molitor, Mühlenstraße 21, 66687 Wadern, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 18.08.2026 um 15:05 Uhr angeord…
23 IN 134/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TECTRO SMT GmbH, Thrasoltstraße 46, 54439 Saarburg (AG Wittlich, HRB 41493), vertr. d.: Horst Peter Molitor, Mühlenstraße 21, 66687 Wadern, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 18.08.2026 um 15:05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. (Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Insolvenzgeldvorfinanzierung)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 04.09.2026
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