Bewirtschaftung, Pflege, Verwaltung, Errichtung und Einrichtung von Objekten mit wohnwirtschaftlicher Zielsetzung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NW Neues Wohnen GmbH ist beim Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 240/15 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Annette Kolleß vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, der die Mitwirkungs- und Stimmrechte der Schuldnerin in einer besonderen Gläubigerversammlung im Verfahren über das Vermögen von Annette Kolleß wahrnimmt. Zudem war Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, dessen Amtsausübung vom 15.09.2015 bis zum 22.01.2016 dauerte und dessen Vergütung sowie Auslagen durch Beschluss vom 12.06.2026 festgesetzt wurden. Das Gericht hat die Durchführung des Termins über die Anhörung der Schlussrechnung für das vorläufige Verfahren im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 31.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 240/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragenen NW Neues Wohnen GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledde…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 240/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragenen NW Neues Wohnen GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledderweg 12, 26506 Norden
wird Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach, Lehmbacher Weg 61, 51109 Köln zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Stimmrechte der Schuldnerin in der noch zu bestimmenden besonderen Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Annette Kolleß (AG Siegen, 25 IN 89/16).
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
25 IN 240/15
Amtsgericht Siegen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 240/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragenen NW Neues Wohnen GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledde…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 240/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragenen NW Neues Wohnen GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledderweg 12, 26506 Norden
wird die Durchführung des Termins über die Anhörung der Schlussrechnung für das vorläufige Verfahren im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Verwalters.
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 aus.
25 IN 240/15
Amtsgericht Siegen, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 240/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragenen NW Neues Wohnen GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledde…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 240/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22616 eingetragenen NW Neues Wohnen GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledderweg 12, 26506 Norden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter übte sein Amt vom 15.09.2015 bis zum 22.01.2016 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.10.2022 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 240/15
Amtsgericht Siegen, 12.06.2026
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