Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Box-it 7 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 13294
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DER2909.HRB13294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 80/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Telefon
0211-952 91 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2026 , 09:21 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 09:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2026
Berichtstermin
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Vermietung und der Verkauf von Lagerhöfen (Renditelager) in der Bundesrepublik.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Vermietung & Bestand
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Vermietung und Verkauf von Lagerhöfen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 15.05.2026 um 09:21 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Box-it 7 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft betreibt die Entwicklung, Vermietung und den Verkauf von Lagerhöfen. Als gesetzlicher Vertreter ist Herr Christian Robert Reiner Schulte benannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer bestellt. Es ist verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot an die Schuldnerin ausgesprochen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Amtsgericht Siegen hat am 15.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Box-it 7 GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.09.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Antrag de…
Das Amtsgericht Siegen hat am 15.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Box-it 7 GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.09.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Antrag der Schuldnerin vom 19.03.2026. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.11.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 09.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 80/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294 eingetragenen Box-it 7 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Ta…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 80/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294 eingetragenen Box-it 7 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Vermietung und der Verkauf von Lagerhöfen (Renditelager) in der Bundesrepublik.
ist am 15.05.2026, um 09:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 80/26
Amtsgericht Siegen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 80/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294 eingetragenen Box-it 7 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Ta…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 80/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294 eingetragenen Box-it 7 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Vermietung und der Verkauf von Lagerhöfen (Renditelager) in der Bundesrepublik.
ist am 15.05.2026, um 09:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 80/26
Amtsgericht Siegen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 80/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294 eingetragenen Box-it 7 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäfts…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 80/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13294 eingetragenen Box-it 7 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Vermietung und der Verkauf von Lagerhöfen (Renditelager) in der Bundesrepublik.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 09:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, Telefon: 0211-952 91 0, Fax: 0211- 9529111.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 80/26
Siegen, 01.09.2026
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