Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3796
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Insolvenzprofil
Obermann GmbH & Co. KG Druckerei
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 3796
EUID
DER1402.HRA3796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 52/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.01.2021
Prüfungsstichtag
15.04.2024
Stellungnahmefrist Ende
30.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obermann GmbH & Co. KG Druckerei ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen war der 15.04.2024. Gegen die Entscheidungen steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obermann GmbH & Co. KG Druckerei ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingestellt worden. Zuvor hatte der Verwalter am 12.01.2021 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obermann GmbH & Co. KG Druckerei ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingestellt worden. Zuvor hatte der Verwalter am 12.01.2021 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Im August 2024 erhielten die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zur Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und dem Vergütungsantrag des Verwalters. Parallel dazu wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 15.04.2024 war. Das Verfahren ist nun endgültig eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6361 eingetragene Obermann GmbH, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel van Gerfsheim-Sohler, Hochkamerstraße 62, 47506 Neukirchen-Vluyn,
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 52/19
Amtsgericht Krefeld, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6361 eingetragene Obermann GmbH, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marcel van Gerfsheim-Sohler, Hochkamerstraße 62, 47506 Neukirchen-Vluyn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft wird/werden nachfolgende Forderung/en mit laufender Nummer:
53 bis 58
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 52/19
Amtsgericht Krefeld, 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6361 eingetragene Obermann GmbH, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marcel van Gerfsheim-Sohler, Hochkamerstraße 62, 47506 Neukirchen-Vluyn
Verfahrensbevollmächtigte:
Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld
ist am 12.01.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Einstellung des Verfahrens wird erwogen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
A.
Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
B.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt;
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind beantragt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.
91 IN 52/19
Amtsgericht Krefeld, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3796 eingetragenen Obermann GmbH & Co. KG Druckerei, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6361 eingetragene Obermann GmbH, Steckendorfer Straße 174, 47798 Krefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marcel van Gerfsheim-Sohler, Hochkamerstraße 62, 47506 Neukirchen-Vluyn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 276.391,06 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
91 IN 52/19
Amtsgericht Krefeld, 27.08.2024
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