Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7790
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Xo7 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siemensring 86, 47877 Willich
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 7790
EUID
DER1402.HRB7790
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
96 IN 45/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.04.2025
Aufhebung
29.04.2026 , 16:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
sind alle Dienstleistungen im IT-Bereich, insbesondere die Erstellung von Software und IT- Systemen, alle Dienstleistungen im Print- und Nonprintbereich sowie der Handel mit Soft- und Hardware. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xo7 GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 96 IN 45/18 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Andreas Kaiser vertreten. Rechtsanwältin Natascha Habura wurde als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verlauf des Verfahrens hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit behoben wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den ursprünglich auf den 19.03.2025 angesetzten Prüfungstermin auf den 15.04.2025 verlegt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 75.568,63 EUR, wovon ein Verteilungsbetrag von 9.025,83 EUR zur Verfügung stand. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Das Verfahren ist am 29.04.2026 um 16:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
Insolvenzverwalteri…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird heute, am 29.04.2026, um 16:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
96 IN 45/18
Amtsgericht Krefeld, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
sind die Vergütung und …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
96 IN 45/18
Amtsgericht Krefeld, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
hat die Insolvenzverwal…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
hat die Insolvenzverwalterin / der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit zwischenzeitlich behoben wurde.
96 IN 45/18
Amtsgericht Krefeld, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
hat das Gericht der Sch…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7790 eingetragenen Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 75.568,63 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 9.025,83 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 45/18
Amtsgericht Krefeld, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
wird der ursprünglich auf den 19.03.2025 gelegte nachträgliche schriftliche
Prüfungstermi…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
wird der ursprünglich auf den 19.03.2025 gelegte nachträgliche schriftliche
Prüfungstermin wegen der nicht mehr rechtzeitigen Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses (§ 188 InsO) verlegt auf den 15.04.2025.
96 IN 45/18
Amtsgericht Krefeld, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schrif…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 45/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Xo7 GmbH, Siemensring 86, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kaiser, Bahnstr. 8, 47877 Willich
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zur Anhörung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
(Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen liegt zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können abschließend bis zum genannten Schlusstermin bei dem Insolvenzgericht Krefeld eingereicht werden)
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen;
(eine Aufnahme von Forderungen, die nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldet wurden, in das Schlussverzeichnis ist nicht mehr möglich)
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über ggf. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
Einwendungen und Stellungnahmen sind abschließend bis zu dem genannten Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht im Amtsgericht Krefeld einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
96 IN 45/18
Amtsgericht Krefeld, 19.02.2025
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