Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Gartenweg 1 a, 34379 Calden
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15655
EUID
DEM1607.HRB15655
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 228/21 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
02.01.2026
Schlusstermin
02.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und der Bau ökologischer Gebäude, die Erbringung von Architekten- und lngenieurleistungen im Bauwesen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 02.01.2026 festgesetzt wurden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 02.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen das Schlussverzeichnis und Anträge zur eventuellen Einstellung des Verfahrens bei Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.512,15 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 287.994,24 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 228/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Gartenweg 1 a, 34379 Calden (AG Kassel, HRB 15655), vertr. d.: Horst van der Wals, GF Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 27, 34369 Hofgeismar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen de…
666 IN 228/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Gartenweg 1 a, 34379 Calden (AG Kassel, HRB 15655), vertr. d.: Horst van der Wals, GF Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 27, 34369 Hofgeismar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 228/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Gartenweg 1 a, 34379 Calden (AG Kassel, HRB 15655), vertr. d.: Horst van der Wals, GF Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 27, 34369 Hofgeismar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung …
666 IN 228/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Gartenweg 1 a, 34379 Calden (AG Kassel, HRB 15655), vertr. d.: Horst van der Wals, GF Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 27, 34369 Hofgeismar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Gartenweg 1 a, 34379 Calden (AG Kassel, HRB 15655), vertr. d.: Horst van der Wals, GF Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 27, 34369 Hofgeismar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Gartenweg 1 a, 34379 Calden (AG Kassel, HRB 15655), vertr. d.: Horst van der Wals, GF Ökohaus-Calden UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 27, 34369 Hofgeismar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.512,15 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 287.994,24 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 228/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
02.01.2026
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