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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Philipp Ofer ist am 01.12.2022 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Patric Naumann. Im Rahmen des Verfahrens ist am 01.12.2025 die Abtretungsfrist abgelaufen. Das Insolvenzverfahren ist zum Zeitpunkt der letzten Bekanntmachung noch nicht beendet. Parallel dazu läuft ein Restschuldbefreiungsverfahren. Das Insolvenzgericht hat eine Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger bis zum 03.06.2026 bestimmt. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, sich bis zu diesem Datum zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung. Zudem ist dem Insolvenzverwalter die Entnahme eines Vorschusses auf Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer aus der Insolvenzmasse genehmigt worden.
Originalbekanntmachung
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