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Insolvenzprofil
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Am 11.02.2026 um 19:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFI UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 II InsO). Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack von der Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 11.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
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