Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SG Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 36600
EUID
DEM1201.HRB36600
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 102/20 S-9-8
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
20.03.2025 , 09:45 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
06.07.2026
Einwendungsfrist Schlussverteilung
21.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Verkaufsförderung, Verteilung, Versand, EDV und Postbearbeitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der SG Solution GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 22.06.2026. Gläubiger können bis zum 06.07.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Zudem ist eine Gläubigerversammlung für den 20.03.2025 um 09:45 Uhr im Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über ein Vergleichsangebot von Herrn Dirk Milanowski in Höhe von 5.000 € zur Regelung etwaiger Haftungsansprüche.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Solution GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dirk Milanowski vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung am 20.03.2025 einberufen, in der die Zustimmung zur Annahme eines Vergleichsangebots von Herrn Milanowski in Höhe von 5.000…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Solution GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dirk Milanowski vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung am 20.03.2025 einberufen, in der die Zustimmung zur Annahme eines Vergleichsangebots von Herrn Milanowski in Höhe von 5.000 € zur Regelung etwaiger Haftungsansprüche beschlossen wurde. Zudem ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet worden; gegen diese Forderungen kann bis zum 06.07.2026 Widerspruch erhoben werden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Dem Insolvenzverwalter wurde für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Ein Überschuss in Höhe von voraussichtlich 106.247,92 EUR steht nach Abzug der Kosten zur Verteilung zur Verfügung. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 21.09.2026 Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch:
Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangige…
810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch:
Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 20.03.2025,
09:45 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 603…
810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 20.03.2025,
09:45 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Vergleichsangebot von Herrn Dirk Milanowski in Höhe von 5.000 € zur vergleichsweisen Regelung etwaiger Haftungsansprüche anzunehmen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse bee…
810 IN 102/20 S-9-8 In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 102/20 S-9-8: In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertr. d.: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XX…
810 IN 102/20 S-9-8: In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertr. d.: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 143.653,91 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 102/20 S-9-8:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 102/20 S-9-4, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug …
810 IN 102/20 S-9-8:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 102/20 S-9-4, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten der Überschuss in Höhe von voraussichtlich 106.247,92 EUR zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind 403.192,84 EUR nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt - Insolvenzgericht - zur Einsicht der Beteiligten aus; Frankfurt - Insolvenzgericht.
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