Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OHS Schübel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Brandfeldstraße 6 - 8, 91614 Mönchsroth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ansbach HRB 693
EUID
DED3201V.HRB693
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 67/16
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.01.2025
Bekanntmachung
05.02.2025
Widerspruchsfrist
19.03.2025
Bekanntmachung
06.07.2026
Einwendungsfrist
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Im- und Export und Vertrieb von Bauelementen sowie die Erstellung von schlüsselfertigen Industriebauten und anderen Nutzbauten. Die Gesellschaft kann auch Verwaltungsgesellschaft einer Kommanditgesellschaft sein, deren Gesellschaftszweck der Vertrieb von Bauelementen und die Erstellung von schlüsselfertigen Industrie-, Wohn- und Kommunalnutzbauten ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHS Schübel GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren (Tabellenblattnummer 69 und 70). Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 19.03.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHS Schübel GmbH ist beim Amtsgericht Ansbach anhängig. Im ersten Schritt wurden die bis zum 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 19.03.2025 den Forderung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHS Schübel GmbH ist beim Amtsgericht Ansbach anhängig. Im ersten Schritt wurden die bis zum 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 19.03.2025 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen; Forderungen ohne Widerspruch gelten als festgestellt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.053.417,14 EUR stand ein Betrag von rd. 2.007.252 EUR zur Verteilung bereit. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich eingehender Forderungen angewendet. Den Beteiligten stand bis einschließlich 24.08.2026 Gelegenheit offen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag zu erheben. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Entscheidung erfolgte am 06.07.2026. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.053.417,14 € berücksichtigt worden, denen ein Massebestand von 2.452.633,15 € gegenübersteht. Von diesem Massebestand sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 67/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth, vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, …
2 IN 67/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth, vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Gz.: 29/18HK06
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1. Die Prüfung der bis 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 69 und 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 67/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth
vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 0…
2 IN 67/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth
vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Gz.: 29/18HK06
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.053.417,14 EUR steht ein Betrag von rd. 2.007.252 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 67/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth
vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 0…
2 IN 67/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth
vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Gz.: 29/18HK06
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung eventuell nachträglich eingehender Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Erörterung des Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag einschließlich der geltend gemachten Zuschläge zur Regelvergütung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ansbach erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.053.417,14 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 2.452.633,15 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 06.07.2026
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