Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinHRB 2684
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Olympic Auto GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 2684
EUID
DEX1517R.HRB2684
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kiel
Aktenzeichen
25 IN 19/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2026
Berichtstermin
01.07.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
01.07.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olympic Auto GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.06.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 01.07.2026 statt; dieser Termin wurde durch einen Beschluss vom selben Tag auf 11:00 Uhr korrigiert.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olympic Auto GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Ford…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olympic Auto GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.06.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss wurde bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Der Berichts- und Prüfungstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind auf den 01.07.2026 anberaumt. In einer nachfolgenden Korrektur wurde das Datum des Antrags eingangs vom 29.01.2026 auf den 28.01.2026 berichtigt, ebenso wurde die Uhrzeit des Berichts- und Prüfungstermins von 10:00 Uhr auf 11:00 Uhr korrigiert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch die Geschäftsführer Kai Leinbaum und Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdo…
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch die Geschäftsführer Kai Leinbaum und Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimm 8, 20457 Hamburg, Gz.: 2393/25VBU/MADI/lb
Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen u. Zubehör sowie Reparatur u. Vermietung von Kraftfahrzeugen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2026 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg
Telefon: 04331 5800-0
Telefax: 04331 5800-99
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.06.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 17.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten und ggf. Veräußerung des Geschäftsbetriebes wird anberaumt auf
Mittwoch, 01.07.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 68, Erdgeschoss, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, 24114 Kiel
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 01.07.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 68, Erdgeschoss, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, 24114 Kiel
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
8.1 Bundesagentur für Arbeit, Adolf-Westphal-Straße 2, 24143 Kiel, vertr. durch Frau Inge Mohelnik-Kronfeld oder Frau Britta Dornheim (für die Gruppe der Arbeitnehmer)
8.2 Förde Sparkasse, Lorentzendamm 28-30, 24103 Kiel, vertr. durch Frau Sarina Bugla sowie Herrn Hendrik Lennardt Matthießen (für die Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger)
8.3 Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Tim Wierzbinski (für die Gruppe der Kleingläubiger)
8.4 RCI Banque S.A. NL Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss, vertr. durch Herrn Alexander Kammerzell (für die Gruppe der Großgläubiger)
8.5 Nissan Deutschland GmbH, Kronenweg 38, 50389 Wesseling, vertreten durch Herrn Michael Morweiser (für die Gruppe der Hersteller u. Lieferanten)
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.01.2026 beim Insolvenzgericht Kiel eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch die Geschäftsführer Kai Leinbaum und Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdo…
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch die Geschäftsführer Kai Leinbaum und Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimm 8, 20457 Hamburg, Gz.: 2393/25VBU/MADI/lb
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 01.06.2026 wird
wie folgt berichtigt:
Der Berichts- und Prüfungstermin anberaumt auf Mittwoch, 01.07.2026, Sitzungssaal 68, Erdgeschoss, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, 24114 Kiel, findet um 11:00 Uhr statt.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwalts…
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimm 8, 20457 Hamburg, Gz.: 2393/25VBU/MADI/lb
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 01.06.2026 wird in den Gründen wie folgt berichtigt:
Der Antrag ist am 28.01.2026 beim Insolvenzgericht Kiel eingegangen. ...
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwalts…
25 IN 19/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olympic Auto GmbH, Eckernförder Str. 210, 24119 Kronshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Gisbert Schücking
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2684 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimm 8, 20457 Hamburg, Gz.: 2393/25VBU/MADI/lb
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 29.01.2026 wird in den Gründen wie folgt berichtigt:
Am 28.01.2026 stellte die Schuldnerin Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit dem Antrag auf Eigenverwaltung. ...
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 02.07.2026
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