Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
onlinemieten24.de GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 11001
EUID
DEG1309.HRB11001
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
15 IN 251/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe
Adresse
Schlüterstraße 45, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.02.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
17.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der onlinemieten24.de GmbH wurde durch Antrag auf Eröffnung eingeleitet. Am 13.02.2026 hat das Amtsgericht Neuruppin zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und die Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Die antragstellende Gläubigerin hat am 13.03.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt. Daraufhin hat das Gericht am 17.03.2026 die mit Beschluss vom 28.01.2026 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Das Verfahren ist damit in der vorläufigen Phase beendet bzw. die vorläufigen Maßnahmen sind aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
15 IN 251/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
onlinemieten24.de GmbH, Greifswalder Straße 9, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Jenssen, geb. Schesing
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11001 NP
- Schuldnerin …
15 IN 251/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
onlinemieten24.de GmbH, Greifswalder Straße 9, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Jenssen, geb. Schesing
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11001 NP
- Schuldnerin -
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Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 13.03.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 28.01.2026 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 21 InsO und die mit Beschluss vom 13.02.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
15 IN 251/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
onlinemieten24.de GmbH, Greifswalder Straße 9, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Jenssen, geb. Schesing
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11001 NP
- Schuldnerin …
15 IN 251/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
onlinemieten24.de GmbH, Greifswalder Straße 9, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Jenssen, geb. Schesing
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11001 NP
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 13.02.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe, Schlüterstraße 45, 10707 Berlin.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18 a
16816 Neuruppin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 13.02.2026
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