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Insolvenzprofil
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 8881
EUID
DEG1309.HRB8881
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 106/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.04.2026
Fristende Schriftsätze
10.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) mit dem Aktenzeichen 15 IN 106/19 sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen der Forderungsprüfung ist die Frist für Widersprüche gegen angemeldete Forderungen am 06. April 2026 abgelaufen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 250.979,87 EUR bei einem Massebestand von 24.559,71 EUR. Der Insolvenzverwalter ist Steffi Radack-Müller. Das Verfahren befindet sich in der Phase der abschließenden Anhörung der Gläubiger bezüglich der Schlussrechnungslegung, des Schlussverzeichnisses und des Vergütungsantrags. Schriftsätze zu diesem Termin müssen bis zum 10. August 2026 beim Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenztabelle mit nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen wurde geprüft. Der Prüfungsstichtag war der 06. April 2026; gegen die Feststellung der Forderungen konnte bis zu diesem Datum Widerspruch eingele…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenztabelle mit nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen wurde geprüft. Der Prüfungsstichtag war der 06. April 2026; gegen die Feststellung der Forderungen konnte bis zu diesem Datum Widerspruch eingelegt werden. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 250.979,87 EUR. Der Insolvenzverwalter hat die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt, welche sich auf die Schlussrechnungslegung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie den Antrag auf Festsetzung der Vergütung bezog. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze mussten bis zum 10. August 2026 bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter ist die Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller. Von dem Massebestand in Höhe von 24.559,71 EUR sind zunächst die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; ein Zuschlag für Zustellungen in Höhe von insgesamt 4,00 EUR je Zustellung an 26 Gläubiger wurde berücksichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann
werden die nachträglich a…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 06. April 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 10. März 2026
15 IN 106/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann
liegt das Verzeichnis der…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 106/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 250.979,87 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 24.559,71 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist die Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller, Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, 15. Juni 2026
15 IN 106/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Her…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung.
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 10. August 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, 15. Juni 2026
15 IN 106/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Her…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stil-Bau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 8881 NP), Geschäftszweig: Bauausführungen aller Art und Hochbauarbeiten, Jägerstraße 18, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Habermann
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 34.074,53 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 25 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 26 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 03.07.2019 bis 31.08.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 31. August 2026
15 IN 106/19
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