Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ONLIVING FURNITURE TRADE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinallee 97, 40545 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 88224
EUID
DER1101.HRB88224
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 56/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
- Groß- und Einzelhandel Möbel u. Wohnaccessoirs; - Entwicklung, Konzeption und Vertrieb von eigenen Möbellinien; - Aufbau und Gründung von Niederlassungen im In- und Ausland; - Erwerb von Beteiligungen an Firmen im In- und Ausland, welche in dem Bereich Möbelproduktion, Vertrieb und Konzeption tätig sind; - die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand; - alle dazugehörigen Dienstleistungen und damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie der An- und Verkauf von Immobilien, die diesem Geschäftszweck dienen können.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ONLIVING FURNITURE TRADE GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Das Gericht hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 12.06.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88224 eingetragenen ONLIVING FURNITURE TRADE GmbH, Rheinallee 97, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Nikoleit,
wird angeo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88224 eingetragenen ONLIVING FURNITURE TRADE GmbH, Rheinallee 97, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Nikoleit,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 56/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.04.2025
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