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Insolvenzprofil
Stadtwache NRW Kalinci GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 98521
EUID
DER1101.HRB98521
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 184/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Friedrich Knoop
Adresse
Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf
Termine & Fristen
Antragseingang
06.11.2023
Eröffnung
02.12.2024 , 14:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.12.2024
Prüfungstermin
20.01.2025
Masseunzulänglichkeit
22.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Sicherheitsdienst, Facility sowie Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98521 eingetragenen Stadtwache NRW Kalinci GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fehmi Akgül, ist anhängig. Am 22.04.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren befindet sich in der laufenden Phase mit dem besonderen Ereignis der Anzeige der Masseunzulänglichkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stadtwache NRW Kalinci GmbH ist am 02.12.2024 um 14:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 06.11.2023 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich Knoop ernannt. Die Frist zur A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stadtwache NRW Kalinci GmbH ist am 02.12.2024 um 14:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 06.11.2023 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich Knoop ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.12.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich als erste Gläubigerversammlung diente, fand am 20.01.2025 statt. Später ist am 22.04.2025 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 184/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98521 eingetragenen Stadtwache NRW Kalinci GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fehmi Akgül,
ist am 2…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 184/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98521 eingetragenen Stadtwache NRW Kalinci GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fehmi Akgül,
ist am 22.04.2025 bei Gericht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen (§§ 208 bis 210 InsO).
502 IN 184/23
Amtsgericht Düsseldorf, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 184/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98521 eingetragenen Stadtwache NRW Kalinci GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fehmi Akgül,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 184/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98521 eingetragenen Stadtwache NRW Kalinci GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fehmi Akgül,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.12.2024, um 14:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Friedrich Knoop, Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 184/23
Düsseldorf, 02.12.2024
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