Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Optimedien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kasseler Landstraße 44a, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206172
EUID
DEP2204.HRB206172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 156/21 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
15.08.2025
Schlusstermin
22.12.2025
Aufhebung
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verlagsgeschäfte aller Art und in allen Medien, Erwerb und Verwertung von Nutzungsrechten an Urheber-, Verlags- und Leistungsschutzrechten, Tätigkeit als Versandbuchhandlung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth bestellt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 15.08.2025 festgelegt ist. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 11.123,60 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten) vorhanden ist, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 5.658,04 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung soll erfolgen; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie den Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.12.2025.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH ist am 03.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth seine Vergütung festsetzen lassen, wobei sich die Berechnungsgrundlage auf 14.431,75 EUR belief. Im Verfahren wurde die Prüf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH ist am 03.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth seine Vergütung festsetzen lassen, wobei sich die Berechnungsgrundlage auf 14.431,75 EUR belief. Im Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 15.08.2025 bestimmt wurde. Der Schlusstermin, der auch dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, war der 22.12.2025. Bis zu diesem Datum waren Widersprüche gegen Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht einzureichen. Der verfügbare Massebestand betrug 11.123,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 5.658,04 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist nun abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Da…
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 13.134,10 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.297,65 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 14.431,75 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 0,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 0 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur P…
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf…
74 IN 156/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.123,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.658,04 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/21 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussvertei…
74 IN 156/21 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimedien GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206172), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.07.2026
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