Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ostermann Brauhaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brückstraße 10, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12890
EUID
DER2602.HRB12890
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 22/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2026 , 14:08 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 12:30 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.05.2026
Forderungsanmeldefrist
05.06.2026
Berichtstermin
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Brauhauses nebst Einzelhandel sowie der Vertrieb von Brauereiprodukten, nichtalkoholischen und alkoholischen Produkten inkl. Spirituosen und damit verbundenen Produkten sowie Lebensmitteln, auch für externe Veranstaltungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland alle Geschäfte zu tätigen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostermann Brauhaus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890, ist am 01.05.2026 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 25.02.2026 bei Gericht eingegangen. Bereits zuvor, am 25.02.2026, sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 04.05.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingegangen. Zum Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.06.2026. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 12.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890 eingetragenen Ostermann Brauhaus GmbH, Brückstraße 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Nehring und Herrn Jens Kan…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890 eingetragenen Ostermann Brauhaus GmbH, Brückstraße 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Nehring und Herrn Jens Kan,
ist am 25.02.2026, um 14:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
106 IN 22/26
Amtsgericht Hagen, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890 eingetragenen Ostermann Brauhaus GmbH, Brückstraße 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Nehring, Michaelisweg 20, …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890 eingetragenen Ostermann Brauhaus GmbH, Brückstraße 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Nehring, Michaelisweg 20, 58239 Schwerte und Herrn Jens Kan, Betty-Brandt-Weg 6, 58135 Hagen
ist am 04.05.2026 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
106 IN 22/26
Amtsgericht Hagen, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 22/26
AMTSGERICHT HAGEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890 eingetragenen Ostermann Brauhaus GmbH, Brückstraße 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Nehring und Herrn Jens Kan,
wird w…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 22/26
AMTSGERICHT HAGEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12890 eingetragenen Ostermann Brauhaus GmbH, Brückstraße 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Nehring und Herrn Jens Kan,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Hagen, 01.05.2026
Amtsgericht
Nachtwey
Richterin am Amtsgericht
106 IN 22/26
Hagen, 01.05.2026
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