Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Overkemping, Andreas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karnaper Str. 109, 45329 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRA 9087
EUID
DER2503.HRA9087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 45/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Schwarzer
Adresse
Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen
Termine & Fristen
Antragseingang
25.03.2025
Eröffnung
01.06.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2025
Prüfungstermin
28.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Andreas Overkemping, Inhaber der Sonnen-Apotheke Andreas Overkemping e. K., ist am 01.06.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners ist am 25.03.2025 eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Schwarzer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht durchgeführt worden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 28.07.2025 statt. In einem separaten Beschluss vom 28.05.2025 ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig erachtet worden. Die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Rechtsanwalt Markus Küthe ist als Verfahrensbevollmächtigter genannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 45/25
Über das Vermögen
des Herrn Andreas Overkemping, geboren am 12.01.1968, Karnaper Straße 109, 45329 Essen, handelnd unter Sonnen-Apotheke Andreas Overkemping e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnun…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 45/25
Über das Vermögen
des Herrn Andreas Overkemping, geboren am 12.01.1968, Karnaper Straße 109, 45329 Essen, handelnd unter Sonnen-Apotheke Andreas Overkemping e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.07.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 45/25
Essen, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 45/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Overkemping, Karnaper Straße 109, 45329 Essen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRA eingetragenen Firma Sonnen-Apotheke Andreas Overkemping e. K.
Verfahrensbevollmächtigter:
…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 45/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Overkemping, Karnaper Straße 109, 45329 Essen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRA eingetragenen Firma Sonnen-Apotheke Andreas Overkemping e. K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Küthe, Cäcilienallee 11, 40474 Düsseldorf
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 45/25
Amtsgericht Essen, 28.05.2025
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