Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 25774
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Insolvenzprofil
ROLA MVS GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruhrstraße 79 b, 45219 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 25774
EUID
DER2503.HRB25774
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 10/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.03.2025 , 10:40 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.07.2025
Berichtstermin
21.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.07.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Import-Export Weinhandels, ferner die Betreuung und Beratung von Wirtschaftsunternehmen aller Art, im Zusammenhang mit Vermarktung, Vertrieb und Ausschank von Weinen nationaler und internationaler Herkunft, Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, einschließlich der Beratung bei Werbemaßnahmen und der Herstellung und Verbreitung von Werbematerial, auch Beschilderung und die Erbringung sonstiger mit der Förderung der Geschäftstätigkeit der Unternehmen zusammenhängender Dienstleistungen, so auch die Entwicklung, Produktion, Verkauf und Vertrieb von "Know how", Ideen und Produkten zur Ausstattung und Einrichtung von Ladengeschäften und sonstigen Unternehmen, von Ideen und Produkten zur Unterstützung und Durchführung von Werbung und Verkaufsförderung für Produkte und gewerbliche Niederlassungen und Einrichtungen sowie die Erbringung der damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROLA MVS GMBH ist am 01.06.2025 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 30.01.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 24.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2025 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 09.07.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 21.07.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25774 eingetragenen ROLA MVS GMBH, gegründet am 01.09.2014, vertr. d. d. GF Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 1…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25774 eingetragenen ROLA MVS GMBH, gegründet am 01.09.2014, vertr. d. d. GF Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 126, 45219 Essen
Geschäftszweig: Das Betreiben eines Import-Export Weinhandels, ferner die Betreuung und Beratung von Wirtschaftsunternehmen aller Art u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2025, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 21.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
166 IN 10/25
Essen, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 10/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25774 eingetragenen ROLA MVS GMBH, vertr. d. d. GF Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sigurd Lamsfuß, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 10/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25774 eingetragenen ROLA MVS GMBH, vertr. d. d. GF Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sigurd Lamsfuß, Hauptstr. 126, 45219 Essen
Geschäftszweig: Das Betreiben eines Import-Export Weinhandels, ferner die Betreuung und Beratung von Wirtschaftsunternehmen aller Art u. a.
ist am 24.03.2025, um 10:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
166 IN 10/25
Amtsgericht Essen, 24.03.2025
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