Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Bischof-Ketteler-Straße 24, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50659
EUID
DEM1114.HRB50659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 140/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mihaela-Gabriela Uhrec
Adresse
Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
09.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Baudekoration
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für den vorläufigen Verwalter betrug 5.286,14 Euro, für den endgültigen Verwalter 7.377,66 Euro. Für eine Verteilung steht ein Betrag von 5.870,99 Euro zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) bei 110.708,30 Euro liegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Verteilung erteilt. Zudem wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Anhörung der Gläubiger über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO anberaumt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Einwendungen bis zum 09.12.2024 einzureichen. Das Verfahren wird eingestellt, sofern kein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50659), vertr. d.: 1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dumitru-Daniel …
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50659), vertr. d.: 1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, Landstraße 41, 52441 Linnich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Vorliegend wurden Erhöhungen nicht beantragt und Minderungen waren unter Berücksichtigung des gem. § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV vorzunehmenden Abschlags unter Berück der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten nicht vorzunehmen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 7.377,66 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung zzgl. der Auslagen für die übertragenen und durchgeführten Zustellungen nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 50659),
vertreten durch:
1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, La…
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 50659),
vertreten durch:
1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, Landstraße 41, 52441 Linnich, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 5.870,99 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 110.708,30 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 50659), vertr. d. d. Geschäftsführer: 1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen 1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, Land…
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 50659), vertr. d. d. Geschäftsführer: 1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen 1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, Landstraße 41, 52441 Linnich, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die Wert der Berechnungsgrundlage beläuft sich auf das massezugehörige und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegene Vermögen der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters, vorliegend 5.286,14 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden. Vorliegend wurden Erhöhungen nicht beantragt und Minderungen waren nicht vorzunehmen.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50659),
vertreten durch:
1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, L…
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50659),
vertreten durch:
1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, Landstraße 41, 52441 Linnich, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 09.12.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten bis zum schriftlichen Schlusstermin geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50659), vertr. d.: 1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dumitru-Daniel …
Geschäftsnummer: 8 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P M Baudekoration UG (haftungsbeschränkt), Bischof-Ketteler-Str. 24, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50659), vertr. d.: 1. Mihaela-Gabriela Uhrec, Moosbergstraße 55, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dumitru-Daniel Poinaru, Landstraße 41, 52441 Linnich, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 16.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.