Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
P3Konzept UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bobenheimer Straße 21, 67547 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 52425
EUID
DET2304V.HRB52425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
13 IN 53/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Adresse
Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim
Telefon
06206/95494-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2025
Aufhebung
02.02.2026
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Projektierung, Projektmanagement und Programmierung für Anlagen und Maschinen, Ausführung von Wartung und Inbetriebnahmen sowie Herstellung und Vertrieb von Baugruppen, Ersatzteilen und Schaltschränken, einschließlich der Montage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P3Konzept UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Worms unter dem Aktenzeichen 13 IN 53/25 geführt. Am 03.06.2025 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet und Rechtsanwalt Timm Hartwich zum Sachwalter bestellt. Später, am 02.02.2026, ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Timm Hartwich zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Im weiteren Verlauf, mit Beschluss vom 16.03.2026, ist für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 05.05.2026 um 24:00 Uhr.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 53/25
16.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
P3Konzept UG (haftungsbeschränkt), Bobenheimer Strape 21, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 52425),
vertreten durch:
Meiko Philip Lucke, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevo…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 53/25
16.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
P3Konzept UG (haftungsbeschränkt), Bobenheimer Strape 21, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 52425),
vertreten durch:
Meiko Philip Lucke, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwältin Sophie Scheungraber, Zettachring 2, 70567 Stuttgart,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Dienstag, den 05.05.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 16.03.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
13 IN 53/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P3Konzept UG (haftungsbeschränkt), Bobenheimer Strape 21, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 52425), vertr. d.: Meiko Philip Lucke, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwa…
13 IN 53/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P3Konzept UG (haftungsbeschränkt), Bobenheimer Strape 21, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 52425), vertr. d.: Meiko Philip Lucke, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Timm Hartwich, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/95494-0, Fax: 06206/95494-28, ernannt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Worms - eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 53/25
03.06.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
P3Konzept UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 52425),
vertreten durch:
Meiko Philip Lucke, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
- …
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 53/25
03.06.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
P3Konzept UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 52425),
vertreten durch:
Meiko Philip Lucke, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwältin Sophie Scheungraber, Zettachring 2, 70567 Stuttgart,
hat die Antragstellerin einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt.
Gemäß § 270b InsO wird die vorläufige Eigenverwaltung einstweilen angeordnet.
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Timm Hartwich, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/95494-0, Fax: 06206/95494-28.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwo.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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