Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pabst Kleintransporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRB 3525
EUID
DEM1602.HRB3525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 39/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach
Telefon
05631 650964 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2024 , 14:15 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.09.2024
Berichtstermin
30.10.2024
Prüfungstermin
17.09.2025
Stellungnahmefrist
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Durchführen von Kleintransporten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen, ist am 21.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Björn-Till Till wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 17.09.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Zudem wurde ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Gläubiger bezüglich eines Vergütungsantrags des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den 20.05.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 20.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 20.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der entsprechende Stichtag auf den 17.09.2025 bestimmt wurde. Zuletzt wurde ein weiterer Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den 20.05.2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 39/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantra…
3 IN 39/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 20.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Eschwege, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), ist am 21.05.2024 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfü…
3 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), ist am 21.05.2024 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631 650964 0, Fax: 05631 650964 09, E-Mail: info@till-eisenbeis.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 39/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren a…
3 IN 39/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 39/24: Über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 3449…
3 IN 39/24: Über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631 650964 0, Fax: 05631 650964 09, E-Mail: info@till-eisenbeis.de. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 05.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 39/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn-Till Till festgesetzt worden. Gemäß § 6…
3 IN 39/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pabst Kleintransporte GmbH, Am Rasen 21, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 3525), vertr. d.: Isabel Nora Kremser, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn-Till Till festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 mit der Ergänzung vom 10.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden zu dem Antrag gehört. Stellungnahmen wurde nicht abgeben.
Die vorläufige Verwaltung dauerte vom 21.05.2024 bis zum 31.07.2024
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 376.901,57 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf XXX % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.
Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt in der Regel 25% der Vergütung eines Insolvenzverwalters im Amt. Dies wären hier 11.246,94€.
Die Anwendung etwaiger Zuschlagstatbestände bei der Vergütung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist zulässig.
Als Zuschlagstatbestände kommen hier die Betriebsfortführung und die Zahl der Arbeitnehmer in Betracht. Der vorl. Insolvenzverwalter hat das Unternehmen fortgeführt und hatte Arbeitnehmerbelange von 32 Mitarbeitern zu erledigen, so dass in der Gesamtschau der Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Bruchteilsvergütung von 50% angemessen ist
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehenwerden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 09.07.2026
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