Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerloff GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Höhenweg 13, 37269 Eschwege
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRB 1065
EUID
DEM1602.HRB1065
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 60/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth
Adresse
Goethestraße 21, 99817 Eisenach
Telefon
03691/7878550
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.11.2025
Prüfungstermin
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Natur- und Kunststeinarbeiten sowie der Neubau und die Sanierung kompletter Bäder einschließlich der Planung, Aus- und Durchführung von Verlege- und Einbauarbeiten inklusive Nebengewerke, die zur Herstellung kompletter Bäder erforderlich sind. Ferner der Vertrieb die Verarbeitung von Natur- und Kunststeinerzeugnissen, der Vertrieb von Sanitärprodukten für Badezimmer und ähnlichen erlaubnisfreien Waren sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Martin Linsenbarth wurde mit der Verwaltung betraut; seine Vergütung und Auslagen sind festgesetzt worden. Im Verfahrensverlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren ist auf den 05.11.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH ist anhängig. Am 05.09.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Es fin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH ist anhängig. Am 05.09.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Es finden schriftliche Prüfverfahren für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen statt. Der erste Stichtag hierfür war der 05.11.2025, der zweite Stichtag wurde auf den 17.06.2026 bestimmt. Bis zu diesen Terminen können Widersprüche gegen die Forderungen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schrift…
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 17.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, …
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 25.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Eschwege, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth Goet…
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth Goethestraße 21. 99817 Eisenach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 105 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.03.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Das vorläufige Insolvenzverwalter dauerte vom 24.09.2024 bis 30.11.2024.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen §§ 63, 65 InsO. Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ( InsVV ).
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von xxxx EUR zugrunde gelegt.
In der Berechnungsmasse wurden in Höhe von xxxx € Absonderungsrechte
(Forderungen Altdebitoren) einbezogen. Absonderungsrechte werden dem Vermögen
hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter im erheblichen Umfang mit Ihnen befasst hat gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV.
Aufgrund einer bestehenden Globalzession der xxxx sind Forderungen der Altdebitoren wertausschöpfend belastet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dargelegt, dass bereits intensive Verhandlungen über Verwertungsvereinbarungen im Eröffnungsverfahren geführt wurden.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich aus einer Berechnungsmasse von xxxx EUR eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxxx EUR.
In dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Regelvergütung mit xxxx EUR angegeben. Es handelt sich hier um einen Rechenfehler
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO aus einer Regelvergütung von xxx EUR daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxxx EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte Zuschläge in Höhe von insgesamt 105% auf die Vergütung.
Der Geschäftbetrieb wurde von dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit 47 Mitarbeiter fortgeführt. Nach Darlegungen des Insolvenzverwalters erfolgten Kalkulationen und wöchentliche Planrechnungen, Verhandlungen mit Lieferanten und Überwachung des Bestellwesens, hohe Anzahl von Buchungsfällen, Verhandlungen mit Kunden. Baurechtliche Besonderheiten waren zu berücksichtigten. Darüber hinaus ergaben sich Zuschläge u.a. für die Insolvenzgeldvorfinanzierung, Durchführung für Betriebsversammlungen und Bearbeitung vorn Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsbemühungen. Zu beachten war, dass die Schuldnerin zwei Betriebsstätten geführt hat.
Auf die weiteren Ausführungen in dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insovlenzverwalters wird Bezug genommen.
Unter Betrachtung der Gesamtschau des Arbeitsaufwandes und der des Umfangs der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der beantragte Zuschlag von 105 % angemessen.
Unter Beachtung der Bruchteilsvergütung von 25% und eines Zuschlag von 105% erhält der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung von 130 % der Regelvergütung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Danach erhält der vorläufige Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe xxx EUR pro angefangenen Monat.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schrift…
3 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 05.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 14.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist am 05.09.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeor…
3 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist am 05.09.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691/7878550, Fax: 03691/7878549, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwälte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 05.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 05.09.2024 um 10:00 Uhr angeordneten …
3 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerloff GmbH, Höhenweg 13, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1065), vertr. d.: 1. Marcel Hermann, (Geschäftsführer), 2. Christian Martin, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 05.09.2024 um 10:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 24.09.2024
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