Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PaDo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 39, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 53101
EUID
DEM1114.HRB53101
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 413/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Kanzlei
BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTende
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069 - 34 87 92 00
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2025 , 13:28 Uhr
Eröffnung
23.10.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.11.2025
Anträge und Einwendungen
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel sowie Import und Export von Waren und Geräten aller Art (außer genehmigungspflichtigen), Durchführung von Notöffnungen sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, Kabelverlegearbeiten im Hochbau, Behälter und Apparatebau, Betonbohrungen und -schneidungen, Metallschleifer und Metallpolierer, Holz und Bautenschutz, Bautrocknung, Eisenflechter, Bodenleger, Parkettleger, Asphaltierungen (ohne Straßenbau), Fuger (im Hochbau), Garten- und Landschaftspflege, Entrümpelungen, Aufräumarbeiten, Abfuhr von Sperrgut, Rammgewerbe, Reinigung und Wartung von Industrieanlagen sowie Kanal- und Rohrreinigung, Baureinigungen, Einbau von genormten Baufertigteilen,Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Rollladen und Jalousiebauer, Raumausstatter, Gebäudereiniger, Montagen und Demontagen, Entkernung, Tiefbau und Baugrubenabsicherung, Trockenbau, Projektmanagement sowie Auftragsermittlungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PaDo GmbH wurde am 02.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 23.10.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.1erm 2025 schriftlich anzumelden. Eventuelle Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten des schriftlichen Prüfungstermins sind bis zum 15.12.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 413/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PaDo GmbH, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53101), vertr. d.: Seyyar Kutun, Lichtenplattenweg 72, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 13:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der…
8 IN 413/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PaDo GmbH, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53101), vertr. d.: Seyyar Kutun, Lichtenplattenweg 72, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 13:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 413/24 Am 23.10.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PaDo GmbH, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53101),
vertreten durch:
Seyyar Kutun, Lichtenplattenweg 72, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 413/24 Am 23.10.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PaDo GmbH, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53101),
vertreten durch:
Seyyar Kutun, Lichtenplattenweg 72, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 26.11.2025.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.12.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
23.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 413/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PaDo GmbH, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53101),
vertreten durch:
Seyyar Kutun, Lichtenplattenweg 72, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführe…
Amtsgericht Offenbach am Main
23.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 413/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PaDo GmbH, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53101),
vertreten durch:
Seyyar Kutun, Lichtenplattenweg 72, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.