der Großhandel mit Süßwaren, Spirituosen und Lebensmitteln aller Art sowie non-food-Artikeln. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an solchen Unternehmen, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie Verwaltung von Gewerbebetrieben. Die Gesellschaft ist insbesondere ferner berechtigt, Dienstleistungen jeder Art auszuführen und Unternehmen zu erwerben, bzw. sich an solchen zu beteiligen, welche den Einkauf und den Vertrieb von Nahrungsmitteln und non-food-Artikeln zum Gegenstand haben.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH wurde am 01.10.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 03.11.2025 um 12:11 Uhr eröffnet worden, wobei die Bestellung von Dr. Martin Kaltwasser zum Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 31.12.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungtermin (Berichts-/Prüfungstermin) findet am 22.01.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Offenbach am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 797/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495), ist am 01.10.2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragst…
8 IN 797/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495), ist am 01.10.2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 797/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495), ist der Beschluss vom 03.11.2025 berichtigt worden.
Statt Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: muss es richtig heißen: Zum Insol…
8 IN 797/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495), ist der Beschluss vom 03.11.2025 berichtigt worden.
Statt Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: muss es richtig heißen: Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 797/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.H. Hr. Roth, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
w…
8 IN 797/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.H. Hr. Roth, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute, am 03.11.2025 um 12:11 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser vom 31.10.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 797/25 . Am 03.11.2025 um 12:11 Uhr ist über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwält…
Geschäftsnummer: 8 IN 797/25 . Am 03.11.2025 um 12:11 Uhr ist über das Vermögen der Sechs x S Lebensmittelgroßhandel GmbH, Merianstraße 3-5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51495), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 31.12.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 22.01.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.11.2025
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