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Insolvenzprofil
PaKo Pack und Kommissionierung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102416
EUID
DEV1109.HRB102416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 551/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Zvijezdana Brezovic
Rolle
Geschäftsführerin (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PaKo Pack und Kommissionierung UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102416 eingetragen. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Der Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen muss spätestens an diesem Tag bei dem Insolvenzgericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 551/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102416 eingetragenen PaKo Pack und Kommissionierung UG (haftungsbeschränkt), Steinhübel 12, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zvij…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 551/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102416 eingetragenen PaKo Pack und Kommissionierung UG (haftungsbeschränkt), Steinhübel 12, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zvijezdana Brezovic,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 551/16
Amtsgericht Hamburg, 17.06.2026
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