Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AKA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 168923
EUID
DEK1101.HRB168923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 143/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 22 66 77
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.06.2026 , 13:27 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AKA GmbH, Winsbergring 42, 22525 Hamburg, ist am 17.06.2026 um 13:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg,
Aktenzeichen: 67a IN 143/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
AKA GmbH, der Ladenbau und die Errichtung von technischen Anlagen und Gewerbeobjekte usw., Winsbergring 42, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 168923), vertr. d.: Ali Kemal Aydin, (Geschäftsführer),
ist am 17.06.2026 um …
Amtsgericht Hamburg,
Aktenzeichen: 67a IN 143/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
AKA GmbH, der Ladenbau und die Errichtung von technischen Anlagen und Gewerbeobjekte usw., Winsbergring 42, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 168923), vertr. d.: Ali Kemal Aydin, (Geschäftsführer),
ist am 17.06.2026 um 13:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22 66 77 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 143/26
Amtsgericht Hamburg, 17.06.2026
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