Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pal, Neeraj
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Papenreye 11, 22453 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 100947
EUID
DEK1101.HRA100947
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 28/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.04.2026
Einstellung
06.07.2026
Prüfungstermin
06.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Neeraj Pal, Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K., sind nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen. Der besondere Prüfungsstichtag ist der 08.04.2026. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten zu decken; ein Kostenvorschuss in Höhe von 2.70/00 EUR ist bis zum 06.07.2026 bei der Justizkasse Hamburg einzuzahlen, um eine Einstellung des Verfahrens mangels Masse abzuwenden. Ein weiterer Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 06.07.2026. Die Schlussverteilung soll stattfinden, wobei die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen einen Betrag von 255.741,38 EUR ausmachen und ein Betrag von 1.013,76 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, geboren am 16.03.1967, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhand…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, geboren am 16.03.1967, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K.,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67g IN 28/22
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K., Pap…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K., Papenreye 11, 22453 Hamburg
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 06.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.700,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Für den Fall, dass ein hinreichender Kostenvorschuss zur Abwendung der Verfahrenseinstellung gem. § 207 InsO - die zugleich die Wirkung des § 289 InsO zu Folge hätte, der Schuldner demgemäß in diesem Verfahren Restschuldbefreiung nicht erlangen kann - erfolgt die Anhörung zum vorgenannten Stichtag zugleich
zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 06.07.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO),
Da die Abtretungserklärung bereits zum 31.01.2025 abgelaufen ist, erfolgt die Anhörung abschließend gem. § 300 Abs. 1 InsO, eine weitere wird vor Erteilung der Restschuldbefreiung nicht erfolgen.
Eine Erteilung der Restschuldbefreiung ist nur möglich, wenn der Kostenvorschuss vollständig und rechtzeitig eingezahlt wird.
Der Stichtag 06.07.2026 dient außerdem zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); hierfür entspricht der vorgenannte Stichtag dem besonderen Prüfungsstichtag. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 eingesehen werden.
67g IN 28/22
Amtsgericht Hamburg, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, geboren am 16.03.1967, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhand…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Neeraj Pal, geboren am 16.03.1967, Gärtnerstraße 46, 25469 Halstenbek, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 100947 eingetragenen Firma Inhaberin der J-N Import-Export Einzel- und Großhandel Neeraj Pal e.K.,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 255.741,38 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.013,76 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 28/22
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.