Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 29616
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Insolvenzprofil
Smails System Group UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 29616
EUID
DET2214V.HRB29616
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
9/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
09.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smails System Group UG mit Sitz in Neuwied ist am 09.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Montabaur gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und dem Antragsgegner die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung zu. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 9/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Smails System Group UG, Im Felster 36, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 29616), vertr. d.: Ismail Rafat Smail Smail, Im Felster 36, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2025 mangels Masse abgewi…
21 IN 9/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Smails System Group UG, Im Felster 36, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 29616), vertr. d.: Ismail Rafat Smail Smail, Im Felster 36, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und dem Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neuwied eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 09.10.2025
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