Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 24036

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PARADOXON.AI SE

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 39d, 41372 Niederkrüchten
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 24036
EUID
DER1504.HRB24036

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 59/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2026 , 12:42 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Lizenzierung von Technologien, Produkten und Dienstleistungen insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz (Hardware, Software, Beratung, Wartung sowie Inhalte). Die Gesellschaft entwickelt, nutzt und verwertet darüber hinaus algorithmische Handelssysteme, Handelssignale und automatisierte Strategien und betreibt den Handel mit eigenem Vermögen. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft berechtigt, Eigen- und Fremdmittel aufzunehmen, einschließlich der Ausgabe von Genussrechten und Genussscheinen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 29.07.2026 um 12:42 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PARADOXON.AI SE, Niederkrüchten, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr aus Mönchengladbach bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 59/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 24036 eingetragenen PARADOXON.AI SE, Hochstraße 39d, 41372 Niederkrüchten, gesetzlich vertreten durch das Mitglied des Leitungsorgans Jan Herzog,…

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