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Insolvenzprofil
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Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Lizenzierung von Technologien, Produkten und Dienstleistungen insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz (Hardware, Software, Beratung, Wartung sowie Inhalte). Die Gesellschaft entwickelt, nutzt und verwertet darüber hinaus algorithmische Handelssysteme, Handelssignale und automatisierte Strategien und betreibt den Handel mit eigenem Vermögen. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft berechtigt, Eigen- und Fremdmittel aufzunehmen, einschließlich der Ausgabe von Genussrechten und Genussscheinen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 29.07.2026 um 12:42 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PARADOXON.AI SE, Niederkrüchten, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr aus Mönchengladbach bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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